Die Wahl eines Rechtsanwaltes ist eine Sache des Vertrauens. Grundsätzlich biete ich eine Beratung in allen Rechtsfragen an. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Zivilrechtes, dort im Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht. Insbesondere biete ich meine Tätigkeit bei allen Fragen der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und bei Verhandlungen an.
Kosten / Vergütung
Derfinanzielle Aufwand der Tätigkeit richtet sich nach der Art Ihres Anliegens. Vor Aufnahme meiner Tätigkeit werde ich Sie hierüber informieren. Grundsätzlich werden die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten gemäß der vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebührenordnung, früher die BRAGO ab dem 01. Juli 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Je nach Art des Mandats ist gegebenenfalls eine Abrechnung auf Stundenbasis sinnvoll; dies wird im Vorfeld abgesprochen.
In der Regel gestaltet sich die Vergütung wie folgt:
Beratung und Prüfung der Erfolgsaussichten, Erstberatung
Die Erstberatungsgebühr in zivilrechtlichen Angelegenheiten beträgt mindestens 10,00 € netto und ist unabhängig vom rechnerischen
Gebührenbetrag für Verbraucher auf höchstens 190,00 € netto beschränkt.
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage der gesetzlichen Gegenstandswerte ab. Im Übrigen erfolgt eine Zeit- oder Pauschalvergütung nach Vereinbarung.